keine Störungen bekannt oder noch nicht an unsere Hausverwaltung gemeldet.
Neue Betriebsstörung(en) - was tun? NutzerInnen unserer Anlage (nicht nur Eigentümer) bitten wir neue Störungen an unseren Ansprechpartner bei der Hausverwaltung, Herr Andreas Hatzistamatis per Email: A.Hatzistamatis@gtg-hv.de mit dem Betreff: 36675 WEG M-AHB 18-26 - [Objekt/Einheit, die Störung] zu melden.
Montag, 19. Mai 2025: Außerordentliche Eigentümerversammlung - siehe Infoemail der Beiräte und die Einladung unserer Hausverwaltung.
Herzlich willkommen auf der Internetseite der Verwaltungsbeiräte in der
WEG in München, Am Hartmannshofer Bächl 18-26
Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse: beiratahb@gmail.com
Gerne können Sie uns: beiratahb@gmail.com - z.B. bei Störungsmeldungen, die mehrere Nutzer/Eigentümer betreffen - in Ihre Email an die Hausverwaltung aufnehmen.
Notfallkontakte finden Sie hier: Aushang der Notfallkontakte (Stand 27.07.2023)
Objektbetreuung (Hausverwaltung, Hausmeister) finden Sie hier: Aushang Objektbetreuung (Stand 27.07.2023)
Wenn Sie als EigentümerIn Emails von uns wünschen, und bis jetzt noch keine Emails vom beiratahb@gmail.com bekommen haben, dann schicken Sie uns bitte eine Email und wir nehmen Sie in unseren Email-Verteiler auf.
Emails die an die Email-Adresse beiratahb@gmail.com gesendet werden erreichen nur uns, die Beiräte.
Seit 12.03.2024 ist der unbeschränkte Zugang nicht mehr möglich. Bitte erfragen Sie die Leserechte aus der Google-Drive App mit Hilfe Ihres Google Zugangs (den Link können Sie den Emails vom Beirat entnehmen) oder mittels einer Email an uns Beiräte: beiratahb@gmail.com
In diesem Abschnitt können Sie vielleicht etwas Neues über die Tätigkeiten / Aufgaben des Verwaltungsbeirats erfahren, was Sie möglicherweise bis jetzt noch nicht wussten.
So beantworte ChatGPT (OpenAI) im Mai 2023 die Frage:
Welche Aufgaben hat der Verwaltungsbeirat einer WEG?
Der Verwaltungsbeirat einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) hat die Aufgabe, den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft bei der Verwaltung und Organisation der gemeinschaftlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Zu den wichtigsten Aufgaben des Verwaltungsbeirats gehören:
1. Überwachung der Verwaltung: Der Verwaltungsbeirat überwacht die Tätigkeiten des Verwalters und achtet darauf, dass dieser seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt.
2. Prüfung der Jahresabrechnung: Der Verwaltungsbeirat prüft die Jahresabrechnung der WEG und gibt eine Empfehlung ab, ob die Abrechnung genehmigt werden sollte.
3. Einholen von Angeboten: Der Verwaltungsbeirat kann Angebote von Handwerkern und Dienstleistern einholen und dem Verwalter zur Verfügung stellen, um eine Entscheidung zu erleichtern.
4. Vorschläge zur Instandhaltung und Modernisierung: Der Verwaltungsbeirat kann Vorschläge zur Instandhaltung und Modernisierung des Gemeinschaftseigentums machen und diese dem Verwalter oder der Eigentümerversammlung zur Entscheidung vorlegen.
5. Vertretung der Eigentümergemeinschaft: Der Verwaltungsbeirat kann die Eigentümergemeinschaft bei bestimmten Angelegenheiten vertreten, beispielsweise bei der Zusammenarbeit mit Behörden oder anderen Institutionen.
6. Mitwirkung bei der Organisation der Eigentümerversammlung: Der Verwaltungsbeirat kann dem Verwalter bei der Organisation der Eigentümerversammlung und der Vorbereitung von Beschlüssen helfen.
7. Konfliktlösung: Der Verwaltungsbeirat kann bei Konflikten zwischen den Eigentümern vermitteln und Lösungsvorschläge erarbeiten.
Es ist zu beachten, dass der Verwaltungsbeirat keine Entscheidungsbefugnis hat und seine Aufgaben lediglich beratender Natur sind. Die Entscheidungen werden von der Eigentümerversammlung getroffen.
So beantworte ChatGPT (OpenAI) im Mai 2023 die Frage:
Was muss der Verwaltungsbeirat einer WEG bei einer Jahresrechnungsprüfung beachten?
Bei der Prüfung der Jahresrechnung einer WEG sollte der Verwaltungsbeirat folgende Punkte beachten:
1. Vollständigkeit und Richtigkeit: Der Verwaltungsbeirat sollte sicherstellen, dass alle Einnahmen und Ausgaben vollständig und richtig erfasst sind und dass die Buchführung ordnungsgemäß geführt wurde.
2. Übereinstimmung mit der Gemeinschaftsordnung: Die Jahresabrechnung sollte mit den Vorschriften der Gemeinschaftsordnung, den Beschlüssen der Eigentümerversammlung und den gesetzlichen Regelungen übereinstimmen.
3. Plausibilität: Der Verwaltungsbeirat sollte prüfen, ob die Höhe der Ausgaben plausibel ist und ob die Ausgaben notwendig waren und im Interesse der Gemeinschaft lagen.
4. Nachvollziehbarkeit: Der Verwaltungsbeirat sollte sicherstellen, dass die Belege und Rechnungen nachvollziehbar sind und dass der Verwalter diese ordnungsgemäß aufbewahrt hat.
5. Prüfungsbericht: Der Verwaltungsbeirat sollte einen Prüfungsbericht erstellen, in dem er seine Prüfungsergebnisse dokumentiert und eine Empfehlung zur Genehmigung der Jahresabrechnung abgibt.
6. Fehler und Unklarheiten: Sollten dem Verwaltungsbeirat bei der Prüfung Fehler oder Unklarheiten auffallen, sollte er diese dem Verwalter mitteilen und ggf. Korrekturen veranlassen.
7. Fristen: Der Verwaltungsbeirat sollte darauf achten, dass die Prüfung innerhalb der gesetzlichen Fristen abgeschlossen wird und dass die Jahresabrechnung rechtzeitig der Eigentümerversammlung vorgelegt wird.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Verwaltungsbeirat bei der Prüfung der Jahresabrechnung keine Entscheidungsbefugnis hat und seine Aufgabe lediglich in der Empfehlung zur Genehmigung oder Ablehnung der Abrechnung besteht. Die Entscheidung trifft letztendlich die Eigentümerversammlung.
Hilfreiche Tipps und eine Checkliste zur Jahresrechnungsprüfung bietet den Beiräten folgende Seite: https://www.akademie-wohnungseigentuemer.de/checkliste-verwaltungsbeirat/